WOZU ein Landespflege-Referendariat?
Das Landespflege-Referendariat ist der Vorbereitungsdienst für den höheren Verwaltungsdienst im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege.
Hochschulabsolventinnen und -absolventen der Fachrichtung Landschaftsplanung oder fachverwandter Studiengänge lernen im Referendariat, ihr Wissen in der Verwaltung einzusetzen und fachlich qualifiziert Führungsaufgaben wahrzunehmen.
Nach zwei Jahren beenden die Referendarinnen und Referendare ihre Ausbildung mit der Großen Staatsprüfung und erwerben damit den Titel AssessorIn der Landespflege.
Wer
- facettenreiche Aufgabenfelder kennen lernen,
- sein berufliches Profil schärfen und
- in der Zukunft Führungsaufgaben wahrnehmen
möchte, dem bietet das Referendariat eine bundesweit anerkannte Zusatzqualifikation für eine berufliche Zukunft in Verwaltung und Wirtschaft.
WIE ist das Referendariat aufgebaut?
Die Referendarinnen und Referendare durchlaufen die unterschiedlichen Ebenen der Naturschutzverwaltung - von der Kommune bis zum Ministerium sowie angrenzende Fachverwaltungen. Die Praxisabschnitte werden ergänzt um Fachexkursionen, Lehrgänge, Seminare und Arbeitsgemeinschaften. Die Prüfungen nimmt das Oberprüfungsamt für den höheren technischen Verwaltungsdienst in Bonn ab. Die genauen Inhalte des Vorbereitungsdienstes sind landesspezifisch in den Ausbildungsverordnungen geregelt. Aus diesen erarbeiten die Referendarinnen und Referendare zusammen mit den AusbildungsleiterInnen ihre individuellen Ausbildungspläne. Während der Ausbildung ist die/der ReferendarIn Beamtin/Beamter auf Widerruf und erhält Anwärterbezüge nach L 13 (rund 1080,- EUR netto).
WER kann sich bewerben?
Voraussetzung ist ein mit der Diplom-(haupt-)prüfung abgeschlossenes wissenschaftliches Studium der Landespflege / Naturschutz / Landschaftsplanung / Landschaftsarchitektur mit einer vorgeschriebenen Mindeststudienzeit von acht Fachsemestern (ohne Zeiten für Praxis-, Prüfungssemester und Diplomarbeit) - oder einer vergleichbaren Kombination von Studiengängen - an einer Technischen Hochschule / Universität oder einer Gesamthochschule mit gleichwertigem wissenschaftlichem Studienangebot. Die Voraussetzung wird auch durch einen konsekutiven Masterabschluss an einer Technischen Hochschule / Universität oder einer Gesamthochschule mit einer Gesamtstudienzeit von zehn Fachsemestern (einschließlich Praxis-, Prüfungssemester und Abschlussarbeit) erfüllt. Entsprechendes gilt für einen akkreditierten Masterstudiengang an einer Hochschule. Das Höchstalter für die Einstellung ist abhängig von den beamtenrechtlichen Regelungen der ausbildenden Länder (in der Regel Anfang/Mitte 30).
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen finden sich auf der Internetpräsenz des Oberprüfungsamtes www.oberpruefungsamt.de unter der Rubrik "Anforderungen" / "Landespflege". Eine ausführliche Ausbildungsordnung findet sich unter der Rubrik "Blaues Heft" (Fachrichtung Landespflege ab Seite 61).
WO wird ausgebildet?
Das Landespflege-Referendariat wird derzeit in Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein angeboten, in anderen Bundesländern ggf. nach Bedarf. Nähere Informationen zu Bewerbung und Einstellungsvoraussetzungen können bei den jeweiligen Ländern erfragt werden.
Kontakt zu den Ausbildungsstellen